Formular 10.4 - Angaben zu gehandhabten Stoffen (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004559• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Beschreiben Sie bezogen auf die einzelnen Betriebseinheiten nach Abschnitt 3.3 sämtliche Stoffe, die ins Abwasser gelangen können, und geben Sie deren Art, Menge und Herkunft sowie Abbaubarkeit in einer Abwasserbehandlungsanlage an. Zusätzlich sind Angaben zu den durch die Einleitung verursachten erheblichen Umweltauswirkungen zu machen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24