Punkt 1-7 (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Struktur
Betriebseinheiten - Auswahl "Abfüllen" oder "Umschlagen" (Anlagengenehmigung und -zulassung)
2. Nr. der Abfüll-/ Umschlaganlage / Bezeichn. lt. Lageplan: (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Entleeren von ortsbeweglichen Behältern (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Optional (0:1)Umfüllen von flüssigen Stoffen; Laden und Löschen von Schiffen in Verbindung mit ortsbeweglichen Behältern an Land (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Optional (0:1)Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen genügen oder gleichwertig sind (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Optional (0:1)5. Maximale Größe der befüllten/entleerten Behälter bzw. Füllvolumen der Umladeeinheit (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Optional (0:1)Maximaler Volumenstrom - bei Entleerung/Umfüllung (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Optional (0:1)7. Sicherheitsvorkehrungen zur Verhütung des Überfüllens ortsbeweglicher Behälter (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Optional (0:1)