1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004688• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfal
Überschlägige Angaben hinsichtlich Bau-/ Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe bzw. Rückbau
Wasser
Die vorgesehene Nutzung und Gestaltung von Wasser ist unter Berücksichtigung folgender Kriterien einzuschätzen:
a) Art und Menge des Entnehmens oder Ableitens von Wasser aus oberirdischen Gewässern;
b) Art und Umfang des Aufstauens und Absenkens von oberirdischen Gewässern;
c) Art und Umfang des Entnehmens fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit dies auf den Zustand des Gewässers oder auf den Wasserabfluss einwirkt;
d) Art und Umfang des Entnehmens, Zutageförderns, Zutageleitens und Ableitens von Grundwasser;
e) Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind;
f) Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer: Veränderung des Gewässerbettes, des Sohlenmaterials/Sohlenzustandes, der Fließgeschwindigkeit oder ähnliche Maßnahmen;
g) sonstige Maßnahmen, die geeignet sind, den hydromorphologischen, biologischen, chemischen oder physikalischen Zustand eines Gewässers erheblich zu verändern;
h) Art und Menge des Wasserverbrauchs.
Boden
Die vorgesehene Nutzung und Gestaltung von Boden ist unter Berücksichtigung folgender Kriterien einzuschätzen:
a) Größe der vorübergehenden und dauerhaften versiegelten und teilversiegelten Flächen: insgesamt, im bauplanungsrechtlichen Außen- und Innenbereich;
b) Versiegelungsgrad des Bodens in Bezug zur Gesamtflächeninanspruchnahme;
c) Art, Umfang und Volumen von Bodenabtrag/-auftrag, Reliefveränderungen, Abgrabungen, Dammschüttungen u.ä.;
d) Art und Umfang von Maßnahmen, die geeignet sind, den Bodenwasserhaushalt zu verändern (z. B. Drainagen);
e) Art und Umfang von möglichen Bodenverdichtungen;
f) sonstige Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung der natürlichen Funktionen des Bodens als
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen,
als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers führen können.
Natur und Landschaft
Die vorgesehene Nutzung und Gestaltung von Natur und Landschaft ist unter Berücksichtigung folgender Kriterien einzuschätzen:
a) Art und Umfang der Nutzung und Gestaltung von Flächen mit besonderen ökologischen Funktionen als Lebensstätte und Lebensräume für Tiere und Pflanzen,
b) Art und Umfang der Nutzung und Gestaltung von Flächen mit besonderen ökologischer Funktion für Boden und Wasser, insbesondere Erosionsschutzfunktion, Wasserrückhaltevermögen oder Grundwasserneubildung,
c) Art und Umfang der Nutzung und Gestaltung von Flächen mit besonderen ökologischer Funktion für Lufthygiene und Klima,
d) Art und Umfang der Nutzung und Gestaltung von Flächen mit besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, insbesondere mit besonderer Landschaftsbildqualität,
e) Art und Umfang der Nutzung und Gestaltung von Flächen mit besonderem natürlichen Erholungswert,
f) Art und Umfang der Intensivierung von Nutzungen des Naturhaushaltes,
g) Art und Umfang der Unterbrechung räumlich-funktionaler Beziehungen des Naturhaushaltes, insbesondere von Biotopverbundsystemen,
h) Art und Umfang der Unterbrechung räumlich funktionaler Beziehung des Landschaftsbildes, insbesondere von weiträumigen Sichtbeziehungen, und des Erholungswertes der Landschaft, insbesondere von Wegebeziehungen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24