1.4 Erzeugung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie von Abwässern (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004689• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Überschlägige Angaben hinsichtlich Bau-/ Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe bzw. Rückbau
Die vorgesehene Abfallerzeugung ist unter Berücksichtigung folgender Kriterien einzuschätzen:
a) Art, Umfang und Beschaffenheit der Abfälle und Abwässer;
b) Klassifizierung der Abfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz insbesondere hinsichtlich Vermeidungspflichtigkeit, Verwertungspflichtigkeit, Beseitigungspflichtigkeit und Überwachungsbedürftigkeit;
c) Klassifizierung der Abwässer nach WHG;
d) Art der vorgesehenen Entsorgung.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24