1.5 Umweltverschmutzung und Belästigung (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004690• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Überschlägige Angaben hinsichtlich Bau-/ Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe bzw. Rückbau
Umweltverschmutzungen und Belästigungen können durch feste, flüssige oder gasförmige sowie durch energetische Emissionen hervorgerufen werden.
Es sind überschlägige Angaben hinsichtlich Bau-/Betriebsphase und nach Abriss, Nutzungsaufgabe bzw. Rückbau zu den voraussichtlich in Luft, Wasser und Boden emittierten Stoffen jeweils differenziert nach fester, flüssiger und gasförmiger Form - jeweils Art und Menge zu machen:
a) Art und Umfang der Emission von
Geräuschen,
Luftschadstoffen, insb. im Hinblick auf die Überschreitung oder Unterschreitung der Bagatellmassenströme der Nr. 4.6.1.1 der TA Luft,
Gerüchen,
Erschütterungen (z.B. durch Sprengungen),
Abwärme (Luft-, Boden, Wasserpfad),
Licht,
ionisierender Strahlung;
b) Angaben zur Erzeugung von elektromagnetischen Feldern;
c) Art und Umfang der Einleitung oder des Einbringens von Stoffen in oberirdische Gewässer, Küstengewässer oder das Grundwasser unter Angabe der jeweiligen Wassergefährdungsklasse gemäß Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV);
d) Art und Umfang der Behandlung und Einleitung von behandeltem oder unbehandeltem Abwasser in Gewässer unter Angabe der jeweiligen Schadstofffracht im Sinne des § 7a Abs. 1 WHG in Verbindung mit der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer;
e) Art und Umfang des Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden mit der Möglichkeit stofflicher Einwirkungen auf den Boden;
f) Art und Umfang von sonstigen Stoffeinträgen in den Boden, auch über den Luft- oder Wasserpfad;
g) Art und Umfang klimarelevanter Gase.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24