Formular 15.3 - Sonstiges (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004702• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Verbale Angaben zu Anlagen, in denen mit reglementierten Stoffen umgegangen wird oder in denen diese hergestellt werden. Soweit zulassungspflichtige Stoffe oder Gemische hergestellt werden, ist die erfolgte Zulassung beizufügen und die die Art und Menge der beabsichtigten Produktion anzugeben. Soweit reglementierte Stoffe in ein Erzeugnis eingehen, ist dies zu erläutern.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass das einschlägige Chemikalienrecht beachtet ist. Dies kann insbesondere zutreffen für das Herstellen oder in Verkehr bringen von Wasch- und Reinigungsmitteln, Bioziden, Farben, Lösungsmitteln.
Auch ist näher auszuführen, wie die Bedingungen ggf. geltender Verwendungsbeschränkungen Beachtung finden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24