Formular 16.1.4 - Standsicherheit (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004708• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Zum Nachweis der Standsicherheit der Windenergieanlagen sind erforderlich: - Turbulenzgutachten zur Standsicherheit bei Abständen zwischen den Windenergieanlagen, sofern diese < 5-facher Rotordurchmesser sind - Turbulenzgutachten zur Standsicherheit von Freileitungen, sofern die Abständen < 3-facher Rotordurchmesser betragen.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Formulars dieses Abschnitts.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24