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Formular 16.1.4 - Standsicherheit (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004708 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Standsicherheit

Hilfetext

Zum Nachweis der Standsicherheit der Windenergieanlagen sind erforderlich: - Turbulenzgutachten zur Standsicherheit bei Abständen zwischen den Windenergieanlagen, sofern diese < 5-facher Rotordurchmesser sind - Turbulenzgutachten zur Standsicherheit von Freileitungen, sofern die Abständen < 3-facher Rotordurchmesser betragen. Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Formulars dieses Abschnitts.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24