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Strahlenschutzorganisation - Strahlenschutzanweisung für die Teleradiologie gemäß § 45 StrlSchV (Teleradiologie)

G17005272 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Strahlenschutzanweisung für die Teleradiologie gemäß § 45 StrlSchV (Teleradiologie)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Strahlenschutzanweisung für die Teleradiologie gemäß § 45 StrlSchV - Mindestangaben enthalten: o Organisation des Strahlenschutzes mit Darlegung der Befugnisse, Anwesenheit und Erreichbarkeit des SSB o Regelung zum wesentlichen Betriebsablauf o Führung eines Betriebsbuches o Angaben zu regelmäßigen Funktionsprüfungen o Angaben zur Ermittlung der Personendosis o Regelungen des Schutzes gegen Störmaßnahmen

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


fachliche Freigabe erhalten