Mitgewonnener Bodenschatz (Alte Bundesländer)
G17005886• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 (3) BBergG; § 11 S. Nr. 1 BBergG; § 12 (1) BBergG; § 31 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Von der Abgabe befreit sind die Bodenschätze, die ausschließlich aus gewinnungstechnischen (bergtechnischen oder bergsicherheitlichen) Gründen mitgewonnen werden. Führen Sie jeden mitgewonnenen Bodenschatz einzeln auf. Für aktuell nicht geförderte Bodenschätze geben Sie Null an.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden