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Vertretungsberechtigte Person

G17006471 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §19 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG; §12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur vertretungsberechtigten Person

Hilfetext

Eingabe: Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person (z.B. Firma, Krankenhaus, GmbH) oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft (GbR, PartG), so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen (z.B. Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter). Besteht das vertretungsberichtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so sind an dieser Stelle auch die weiteren vertretungsberechtigten Personen hinzuzufügen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden