Entsorgungsfachbetrieb (Tätigkeit "Sammeln")
G17006484• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Falls zertifiziert als Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit „Sammeln“, Angaben ergänzen.
Handlungsgrundlage
- § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-23