Natürliche Person
G60000012• Version 0.9•
XDatenfelder 2.0
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Inhalt
Definition
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB). Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod.
Handlungsgrundlage
- § 1 BGB, XRechnung CREDIT TRANSFER, XMeld Kernkomponente
Formularangaben
Technische Beschreibung
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB). Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
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