Gesetzlicher Vertreter im Sozialgesetzbereich (Antragsteller)
G60000108• Version 1.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
BOB
Inhalt
Definition
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen. Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt und auch eine Betreuungsurkunde verlangt. Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt. Die Legitimation ergibt sich aus dem Gesetz.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
Erweitert um die Neuerungen der Version 1.1 des Kerndatenmodells von XUnternehmen und weitere kleine Änderungen.