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Handelnde Person (abstrakt, umfassend)

G60000147 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung BOB

Inhalt

Definition


Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die im konkreten Vorgang die Verfahrenshandlungen (bspw. einen Antrag stellt oder eine Anzeige einreicht) vornimmt. Sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist, kann sie für sich selbst handeln, aber auch im Rahmen einer Vollmacht durch eine andere handelnde Person vertreten werden. Sofern der Antragsteller eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft oder sonstige Personenvereinigung ist, kann die handelnde Person einer der gesetzlichen Vertreter (juristische Person) oder einer der Gesellschafter (Personengesellschaft) oder eine andere nach außen vertretungsberechtigte Person sein. In Abhängigkeit von der Stellung der handelnden Person zum Antragsteller muss die Handlungsbefugnis in der Regel nachgewiesen werden (Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Vollmacht).

Handlungsgrundlage


  • urn:xoev-de:xunternehmen:kerndatenobjekt:handelndeperson Version 1.1

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Handelnde Person

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Abstrakt

Versionshinweis


Enthält Änderungen des Kerndatenmodells durch Version 1.1 von XUnternehmen und weitere kleinere Änderungen.