Handelnde Person (abstrakt, umfassend)
G60000147• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
BOB
Inhalt
Definition
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die im konkreten Vorgang die Verfahrenshandlungen (bspw. einen Antrag stellt oder eine Anzeige einreicht) vornimmt. Sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist, kann sie für sich selbst handeln, aber auch im Rahmen einer Vollmacht durch eine andere handelnde Person vertreten werden. Sofern der Antragsteller eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft oder sonstige Personenvereinigung ist, kann die handelnde Person einer der gesetzlichen Vertreter (juristische Person) oder einer der Gesellschafter (Personengesellschaft) oder eine andere nach außen vertretungsberechtigte Person sein. In Abhängigkeit von der Stellung der handelnden Person zum Antragsteller muss die Handlungsbefugnis in der Regel nachgewiesen werden (Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Vollmacht).
Handlungsgrundlage
- urn:xoev-de:xunternehmen:kerndatenobjekt:handelndeperson Version 1.1
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Abstrakt
Versionshinweis
Enthält Änderungen des Kerndatenmodells durch Version 1.1 von XUnternehmen und weitere kleinere Änderungen.