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Wirtschaftlich Tätiger - Juristische Person

G60000164 Version 2.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung BOB

Inhalt

Definition


Mit dieser Rolle wird die juristische Person identifiziert, die bei Abschluss der zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei Handelsgewerben). Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein können, sondern deren beteiligte Personen.

Handlungsgrundlage


  • urn:xoev-de:xunternehmen:kerndatenobjekt:wirtschaftlichtaetiger Version 1.1

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wirtschaftlich tätige juristische Person

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Harmonisiert

Versionshinweis


Enthält Änderungen des Kerndatenmodells durch Version 1.1 von XUnternehmen und weitere kleinere Änderungen.