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Anzeigender - Rechtsfähige Personengesellschaft (abstrakt, umfassend)

G60000169 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung BOB

Inhalt

Definition


Mit dieser Rolle wird die rechtsfähige Personengesellschaft identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt. In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/ Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. berücksichtigen. Die konkrete Rechtsform der rechtsfähigen Personengesellschaft können mittels einer Codeliste angegeben werden.

Handlungsgrundlage


  • urn:xoev-de:xunternehmen:kerndatenobjekt:anzeigender Version 1.1

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeigende rechtsfähige Personengesellschaft

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Abstrakt

Versionshinweis


Enthält Änderungen des Kerndatenmodells durch Version 1.1 von XUnternehmen und weitere kleinere Änderungen.