Antragsteller (abstrakt, umfassend)
G60000175• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
BOB
Inhalt
Definition
Dies ist eine Rolle, welche die Datenfeldgruppen Natürliche Person, Juristische Person, Rechtsfähige Personengesellschaft und Sonstige Personenvereinigung einnehmen können. Mit dieser Rolle wird die natürliche Person oder juristische Person oder die rechtsfähige Personengesellschaft oder sonstige Personenvereinigung identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13 VwVfG. In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche Personen und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
Handlungsgrundlage
- urn:xoev-de:xunternehmen:kerndatenobjekt:antragsteller Version 1.1
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Abstrakt
Versionshinweis
Enthält Änderungen des Kerndatenmodells durch Version 1.1 von XUnternehmen und weitere kleinere Änderungen.