02.07.2024, 16:07 Uhr
Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Inhalt
Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes ist beschlossen. Nachdem das Gesetz im März 2024 zunächst nicht die erforderliche Mehrheit im Bundesrat erhielt, konnte im Vermittlungsausschuss eine Einigung von Bund und Ländern erzielt werden.
In Bezug auf FIM ist besonders die Neufassung des § 3 EGovG (E-Government-Gesetz) von Bedeutung. Im neuen Absatz 3 wird im Satz 2 der Begriff der Leistungsinformationen präzisiert:
(3) Die obersten Bundesbehörden stellen mit Unterstützung einer Bundesredaktion insbesondere zu neuen und zu ändernden leistungsbegründenden Rechtsvorschriften des Bundes nach dem vom IT-Planungsrat beschlossenen Standard allgemeine Leistungsinformationen zur Verfügung. Unter Leistungsinformationen fallen Leistungszuschnitte und -beschreibungen sowie Prozess- und Datenfeldinformationen.
Das OZG-Änderungsgesetz wird voraussichtlich noch im Juli 2024 in Kraft treten. Damit wird die Verbindlichkeit der Anwendung der FIM-Methodik auf Bundesebene gestärkt.
Weitere Neuigkeiten
Neuerungen der Datenfelder-API im FIM Portal
Ab 01.02.2025: Altes FIM-Portal wird abgeschaltet
Ab 16.12.2024: Altes FIM-Portal nur noch eingeschränkt nutzbar
Basismodul „Föderales Informationsmanagement verstehen“ steht jetzt im eGov-Campus bereit
FIM-Portal Relaunch
News abbonieren