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02.07.2024, 16:07 Uhr

Änderung des Onlinezugangsgesetzes

Inhalt

 

Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes ist beschlossen. Nachdem das Gesetz im März 2024 zunächst nicht die erforderliche Mehrheit im Bundesrat erhielt, konnte im Vermittlungsausschuss ​eine Einigung von Bund und Ländern erzielt werden.

In Bezug auf FIM ist besonders die Neufassung des § 3 EGovG (E-Government-Gesetz) von Bedeutung. Im neuen Absatz 3 wird im Satz 2 der Begriff der Leistungsinformationen präzisiert:

(3) Die obersten Bundesbehörden stellen mit Unterstützung einer Bundesredaktion insbesondere zu neuen und zu ändernden leistungsbegründenden Rechtsvorschriften des Bundes nach dem vom IT-Planungsrat beschlossenen Standard allgemeine Leistungsinformationen zur Verfügung. Unter Leistungsinformationen fallen Leistungszuschnitte und -beschreibungen sowie Prozess- und Datenfeldinformationen.

Das OZG-Änderungsgesetz wird voraussichtlich noch im Juli 2024 in Kraft treten. Damit wird die Verbindlichkeit der Anwendung der FIM-Methodik auf Bundesebene gestärkt.