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Antrag WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren bearbeiten

99005113012000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Gesetz
  • Artikel 98 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG
  • § 65 Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Gültig ab

26.09.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Gesundheitsschutz (611)
Apotheken- und Arzneimittelwesen (611.02)
Apotheken- und Medizinalaufsicht (611.02.01)