Antrag Niederlassungserlaubnis bearbeiten
99010003001000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Niederlassungserlaubnis gewährt denjenigen ausländischen Personen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach spezielleren Regelungen ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
15.08.2023
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Angelegenheiten des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechtes
(115)
Aufenthaltsgenehmigungen
(115.03)
Niederlassungserlaubnis
(115.03.02)