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Antrag Niederlassungserlaubnis bearbeiten

99010003001000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die Niederlassungserlaubnis gewährt denjenigen ausländischen Personen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach spezielleren Regelungen ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich.

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

15.08.2023

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Angelegenheiten des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechtes (115)
Aufenthaltsgenehmigungen (115.03)
Niederlassungserlaubnis (115.03.02)