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Antrag Erteilung Ausbildungsduldung bearbeiten

99010031001000 Version 01.01.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Eine Ausbildungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung, die eine antragstellende Person erhalten kann, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde, sie während des Asylverfahrens eine Berufsausbildung begonnen hat und diese fortsetzen möchte, oder sie im Besitz einer Duldung (also ausreisepflichtig) ist und eine Berufsausbildung beginnen möchte. Für den Erhalt einer Ausbildungsduldung muss die Berufsausbildung bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Ausbildungsduldung wird für einen konkreten Ausbildungsbetrieb erteilt. Mit der Ausbildungsduldung darf die antragstellende Person für die gesamte Zeit ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben und arbeiten. In dieser Zeit kann sie nicht abgeschoben werden.

Handlungsgrundlage


Gesetz Rechtsverordnung

Gültig ab

18.08.2023

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Angelegenheiten des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechtes (115)
Asylverfahren (115.04)
Duldung (115.04.01)