Antrag Erteilung Ausbildungsduldung bearbeiten
99010031001000• Version 01.01.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Eine Ausbildungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung, die eine antragstellende Person erhalten kann, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde, sie während des Asylverfahrens eine Berufsausbildung begonnen hat und diese fortsetzen möchte, oder sie im Besitz einer Duldung (also ausreisepflichtig) ist und eine Berufsausbildung beginnen möchte. Für den Erhalt einer Ausbildungsduldung muss die Berufsausbildung bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Ausbildungsduldung wird für einen konkreten Ausbildungsbetrieb erteilt. Mit der Ausbildungsduldung darf die antragstellende Person für die gesamte Zeit ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben und arbeiten. In dieser Zeit kann sie nicht abgeschoben werden.
Handlungsgrundlage
Gesetz Rechtsverordnung
Gültig ab
18.08.2023
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Angelegenheiten des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechtes
(115)
Asylverfahren
(115.04)
Duldung
(115.04.01)