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Planfeststellung durchführen

99012031037000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Ein Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Genehmigungsverfahren in Deutschland, das bei größeren Infrastrukturprojekten, wie dem Bau von Straßen, Schienen oder Flughäfen, erforderlich ist. Es dient dazu, alle Interessen und Bedenken umfassend zu prüfen und abzuwägen. Das Verfahren schließt mit einem Planfeststellungsbeschluss, der die Baumaßnahme genehmigt und verbindlich festlegt, unter welchen Bedingungen sie durchgeführt werden darf.

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

31.12.1976

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Planfeststellungsverfahren nach VwVfG

Prozessart


Unterstützungs-/Querschnittsprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Musterprozesse (001)
Verwaltungsverfahrensgesetz (001.01)
Planfestellungsverfahren nach VwVfG (001.01.04)