Planfeststellung durchführen
99012031037000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Genehmigungsverfahren in Deutschland, das bei größeren Infrastrukturprojekten, wie dem Bau von Straßen, Schienen oder Flughäfen, erforderlich ist. Es dient dazu, alle Interessen und Bedenken umfassend zu prüfen und abzuwägen. Das Verfahren schließt mit einem Planfeststellungsbeschluss, der die Baumaßnahme genehmigt und verbindlich festlegt, unter welchen Bedingungen sie durchgeführt werden darf.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
31.12.1976
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Unterstützungs-/Querschnittsprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Musterprozesse
(001)
Verwaltungsverfahrensgesetz
(001.01)
Planfestellungsverfahren nach VwVfG
(001.01.04)