Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Antrag Teilbaugenehmigung Errichtung einer Anlage bearbeiten

99012070277000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Verfahren zur Teilbaugenehmigung der Errichtung baulicher Anlagen. Voraussetzung ist ein bereits vorliegender Bauantrag für das gesamte Bauvorhaben.

Handlungsgrundlage


Gesetz Rechtsverordnung

Gültig ab

07.08.2020

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Raumordnung, Landesplanung einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums, Stadtentwicklung (421)
Bauleitplanung, Bauordnung (421.05)
Erteilung von Baugenehmigungen (421.05.05)