Antrag Teilbaugenehmigung Errichtung einer Anlage bearbeiten
99012070277000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Verfahren zur Teilbaugenehmigung der Errichtung baulicher Anlagen. Voraussetzung ist ein bereits vorliegender Bauantrag für das gesamte Bauvorhaben.
Handlungsgrundlage
Gesetz
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG)
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (PlanZV)
Gültig ab
07.08.2020
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Raumordnung, Landesplanung einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums, Stadtentwicklung
(421)
Bauleitplanung, Bauordnung
(421.05)
Erteilung von Baugenehmigungen
(421.05.05)