Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Antrag Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen bearbeiten

99015005001000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte behinderte Personen sind vor Kündigungen besonders geschützt. Deshalb muss die Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes eingeholt werden, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

22.12.2016

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die eine bestimmte Person oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) verpflichtet

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Sozialverwaltungsverfahren nach SGB X

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Arbeitsschutz (622)
Überwachung (622.01)
Arbeitszeit (622.01.02)