Antrag Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen bearbeiten
99015005001000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte behinderte Personen sind vor Kündigungen besonders geschützt. Deshalb muss die Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes eingeholt werden, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
22.12.2016
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die eine bestimmte Person oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) verpflichtet
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Arbeitsschutz
(622)
Überwachung
(622.01)
Arbeitszeit
(622.01.02)