Antrag Erteilung Fahrlehrerlaubnis bearbeiten
99018014001000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Im KGSt: 123.03.02 Fahrlehrerlaubnisse (Fahrlehrerlaubnis erteilen)
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
31.12.2017
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Verkehrssicherheit
(416)
Sicherheit im Straßenverkehr
(416.01)
Fahrlehrererlaubnisse
(416.01.08)