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Antrag Erteilung Fahrlehrerlaubnis bearbeiten

99018014001000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Im KGSt: 123.03.02 Fahrlehrerlaubnisse (Fahrlehrerlaubnis erteilen)

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

31.12.2017

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Verkehrssicherheit (416)
Sicherheit im Straßenverkehr (416.01)
Fahrlehrererlaubnisse (416.01.08)