Antrag Anmeldung Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Berufsbildungsverhältnissen bearbeiten
99019017104000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
01.07.1979
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die eine bestimmte Person oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) verpflichtet
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Berufliche Bildung
(312)
Berufsausbildung
(312.12)
Schlichtungsverfahren
(312.12.02)