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Antrag Anmeldung Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Berufsbildungsverhältnissen bearbeiten

99019017104000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

01.07.1979

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die eine bestimmte Person oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) verpflichtet

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Berufliche Bildung (312)
Berufsausbildung (312.12)
Schlichtungsverfahren (312.12.02)