Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen
99019023077000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
03.05.2020
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Berufliche Bildung
(312)
Berufsausbildung
(312.12)
Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen
(312.12.04)