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Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen

99019023077000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen.  

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

03.05.2020

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Erbringung einer Sach- oder Dienstleistung

Handlungsform

Realakt / Schlicht Hoheitliches Verwaltungshandeln

Verfahrensart

Keine Vorgabe

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Berufliche Bildung (312)
Berufsausbildung (312.12)
Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen (312.12.04)