Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung bearbeiten
99019060007000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
18.04.1972
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Übergreifende Bildungsaufgaben
(314)
Juristische Prüfung
(314.03)
Staatliche Pflichtfachprüfung
(314.03.01)