Antrag Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins bearbeiten
99019064008000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Anbieter von Berufsbildungsvorbereitungen können Qualifizierungsbausteine entwickeln. Um eine höhere Akzeptanz und Verwertbarkeit der Berufsvorbereitungsmaßnahme zu gewährleisten, muss der Qualifizierungsbaustein durch die zuständige Stelle bestätigt werden.
Handlungsgrundlage
Rechtsverordnung Gesetz
Gültig ab
15.07.2003
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die eine bestimmte Person oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) verpflichtet
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Berufliche Bildung
(312)
Berufsausbildung
(312.12)
Bestätigung des Qualifizierungsbausteins/Qualifizierungsbildes
(312.12.02)