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Antrag Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins bearbeiten

99019064008000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Anbieter von Berufsbildungsvorbereitungen können Qualifizierungsbausteine entwickeln. Um eine höhere Akzeptanz und Verwertbarkeit der Berufsvorbereitungsmaßnahme zu gewährleisten, muss der Qualifizierungsbaustein durch die zuständige Stelle bestätigt werden.

Handlungsgrundlage


Rechtsverordnung Gesetz

Gültig ab

15.07.2003

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die eine bestimmte Person oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) verpflichtet

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Berufliche Bildung (312)
Berufsausbildung (312.12)
Bestätigung des Qualifizierungsbausteins/Qualifizierungsbildes (312.12.02)