Antrag Genehmigung Lehrrettungswachen zur Ausbildung von Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter bearbeiten
99019075006000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz Rechtsverordnung
- § 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
Gültig ab
15.12.2013
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Berufliche Bildung
(312)
Berufsschulen
(312.01)
Genehmigungen
(312.01.01)