Antrag Änderung eines Rahmenbetriebsplans für Bergbau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bearbeiten
99020017007000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
§ 51 BBergG i.V.m. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BBergG; § 52 Abs. 3-4 BBergG; § 55 BBergG
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
12.08.1980
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Wirtschaftsordnung
(821)
Bergrecht
(821.03)
Bodenschutz
(821.03.01)