Antrag Anerkennung von anderen Personen für markscheiderische Tätigkeiten im Bergbau bearbeiten
99020032016000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
18.12.1986
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Wirtschaftsordnung
(821)
Bergrecht
(821.03)
Bodenschutz
(821.03.01)