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Antrag Auskunft von Umweltinformationen im Bergbau bearbeiten

99020042023000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


§ 3 Abs. 1 UIG , § 4 Abs. 1 UIG

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

21.12.2004

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Sonstige / weitere Zielstellung

Handlungsform

Realakt / Abgabe Wissenserklaerung

Verfahrensart

Keine Vorgabe

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Wirtschaftsordnung (821)
Bergrecht (821.03)
Bodenschutz (821.03.01)