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Antrag auf Ausbildungsförderung bearbeiten

99022001017000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Gesetz Verwaltungsvorschrift

Gültig ab

18.06.2020

Gültig bis

30.12.2022

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Sozialverwaltungsverfahren nach SGB X

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Soziale Hilfen (511)
BAföG (511.05)
Leistungen nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) (511.05.01)