Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bearbeiten
99023005012000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab. Wenn im Führerschein bereits die Schlüsselzahl 95 eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des FQN notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Handlungsgrundlage
Gesetz
- Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (BKrFQG)
- § 4a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- §§ 52-54 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV)
- §§ 7, 51-53 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gültig ab
08.12.2020
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Verkehrssicherheit
(416)
Sicherheit im Straßenverkehr
(416.01)
Genehmigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
(416.01.03)