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Baustein Prozesse
Prozessklasse
Antrag vorläufige Erlaubnis Stellvertretung für ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe bearbeiten
99025012001000
•
Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz
§ 9 Gaststättengesetz (GastG)
Gültig ab
19.11.1998
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Operatives Ziel
Sonstige / weitere Zielstellung
Handlungsform
Realakt / Schlicht Hoheitliches Verwaltungshandeln
Verfahrensart
Keine Vorgabe
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Wirtschaftsordnung
(821)
Gewerbeordnung
(821.02)
Erlaubnisse nach dem Gaststättengesetz
(821.02.02)