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Zuwendung Frühe Hilfen aus Bundesstiftung bearbeiten

99041023017000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Gesetz Verwaltungsvorschrift

Gültig ab

02.06.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Kinder- und Jugendhilfe (531)
Kinder- und Jugendschutz (531.01)
Frühe Hilfen (531.01.02)