Zuwendung Frühe Hilfen aus Bundesstiftung bearbeiten
99041023017000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz Verwaltungsvorschrift
Gültig ab
02.06.2021
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Kinder- und Jugendhilfe
(531)
Kinder- und Jugendschutz
(531.01)
Frühe Hilfen
(531.01.02)