Viehausstellungen und Viehmärkte untersagen
99050207163000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Rechtsverordnung Gesetz
Gültig ab
20.11.2018
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die eine bestimmte Person oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) verpflichtet
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Landwirtschaft und Ernährung
(841)
Landwirtschaft
(841.01)
Zulassung und Überwachung der gewerbsmäßigen Tierhaltung und Tiertransporte
(841.01.01)