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Viehausstellungen und Viehmärkte untersagen

99050207163000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Rechtsverordnung Gesetz

Gültig ab

20.11.2018

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die eine bestimmte Person oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) verpflichtet

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Landwirtschaft und Ernährung (841)
Landwirtschaft (841.01)
Zulassung und Überwachung der gewerbsmäßigen Tierhaltung und Tiertransporte (841.01.01)