Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde bearbeiten
99059004012000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Wird eine neue Eheurkunde oder ein Registerausdruck aus dem Eheregister benötigt, kann diese beim Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk geheiratet wurde. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung.
Handlungsgrundlage
Gesetz Rechtsverordnung
Gültig ab
23.06.2024
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Ordnungsverwaltung
(114)
Ausweis-, Pass- und Meldewesen, Personenstandswesen
(114.01)
Eheregister
(114.01.03)