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Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde bearbeiten

99059004012000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Wird eine neue Eheurkunde oder ein Registerausdruck aus dem Eheregister benötigt, kann diese beim Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk geheiratet wurde. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung.

Handlungsgrundlage


Gesetz Rechtsverordnung

Gültig ab

23.06.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Ordnungsverwaltung (114)
Ausweis-, Pass- und Meldewesen, Personenstandswesen (114.01)
Eheregister (114.01.03)