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Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) ausüben

99068008077000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

10.12.1974

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Sonstige / weitere Zielstellung

Handlungsform

Realakt / Schlicht Hoheitliches Verwaltungshandeln

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Kinder- und Jugendhilfe (531)
Kinder- und Jugendhilfeplanung (531.05)
Jugendhilfe (531.05.01)