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Anzeige Landpachtvertragsabschluss bearbeiten

99078021261000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Verpächter oder Pächter müssen den Abschluss eines Landpachtvertrages binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

24.04.2006

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Sonstige / weitere Zielstellung

Handlungsform

Realakt / Schlicht Hoheitliches Verwaltungshandeln

Verfahrensart

Keine Vorgabe

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Raumordnung, Landesplanung einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums, Stadtentwicklung (421)
Flurneuordnung, Flächenmanagement (421.04)
Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben (z.T. als untere Landwirtschaftsbehörde) (421.04.02)