Anzeige Landpachtvertragsabschluss bearbeiten
99078021261000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Verpächter oder Pächter müssen den Abschluss eines Landpachtvertrages binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
24.04.2006
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Raumordnung, Landesplanung einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums, Stadtentwicklung
(421)
Flurneuordnung, Flächenmanagement
(421.04)
Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben (z.T. als untere Landwirtschaftsbehörde)
(421.04.02)