Antrag Nationales Stützungsprogramm Wein - Beihilfe für Werbemaßnahmen im Binnenmarkt bearbeiten
99078025080000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz Rechtsverordnung
- §§ 2, 3 Weinvergünstigungsverordnung (Beihilfemaßnahme) WeinVergV
- Verordnung zur Änderung weinrechtlicher und hopfenrechtlicher Bestimmungen
Gültig ab
24.06.2024
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Landwirtschaft und Ernährung
(841)
Landwirtschaft
(841.01)
Weitere Leistungen im Bereich der Landwirtschaft
(841.01.06)