Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen bearbeiten
99080044006000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Genehmigung von Luftfahrthindernissen; betrifft je nach Lage bauliche und sonstige Anlagen, Freileitungen, Geräte, Bodenvertiefungen und Bäumen
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
31.08.2021
Gültig bis
30.12.2023
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Verkehrssicherheit
(416)
Sicherheit im Luftverkehr
(416.04)
Luftsicherheit
(416.04.01)