Antrag Erteilung Zertifizierung von Ausbildern für Luftsicherheitskontrollkräfte, Aufsichtspersonal, Sicherheitsbeauftragte und anderes Personal für Sicherheitsmaßnahmen von Flugplatzbetreibern bearbeiten
99080170001000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Rechtsverordnung
- § 19 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
- § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
- Kapitel 11.5. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit
- Kapitel 11.2. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit
Gültig ab
05.07.2023
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Verkehrssicherheit
(416)
Sicherheit im Luftverkehr
(416.04)
Luftsicherheit
(416.04.01)