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Leichenpass ausstellen

99101003012000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Für die Beförderung einer Leiche ist ein Leichenpass notwendig. Dieser kann auf Antrag durch die untere Gesundheitsbehörde ausgestellt werden.

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Realakt / Schlicht Hoheitliches Verwaltungshandeln

Verfahrensart

Keine Vorgabe

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Gesundheit (611)
Gesundheitsdienst, Infektionsschutz (611.04)
Amtsärztliche Leistungen und Stellungnahmen (611.04.02)