Todesbescheinigung ausstellen
99101007012000• Version 00.00.01
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Unverzüglich nach Beendigung der Leichenschau hat die Ärztin oder der Arzt eine Todesbescheinigung auszustellen.
Handlungsgrundlage
nicht vorhanden
Gültig ab
nicht vorhanden
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Gesundheit
(611)
Gesundheitsdienst, Infektionsschutz
(611.04)
Amtsärztliche Leistungen und Stellungnahmen
(611.04.02 )