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Antrag auf Gewährung Bestattungskostenhilfe bearbeiten

99101014080000 Version 00.00.01 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Wenn man verpflichtet ist, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl die die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

31.12.2004

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Soziale Hilfen (511)
Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) (511.01)
Sonstige Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) (511.01.02)