Antrag auf Bewilligung von Hilfe zur Pflege bearbeiten
99107014017000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Wenn man durch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen ist, hat man unter bestimmten Umständen neben den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
31.12.2004
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Soziale Hilfen
(511)
Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe)
(511.01)
Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)
(511.01.01)