Antrag auf Gewährung Blindenhilfe beantragen
99107047080000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Blindenhilfe unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn man blind oder einer blinden Person gleichgestellt ist. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die aufgrund der Blindheit entstehen.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
31.12.2004
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Soziale Hilfen
(511)
Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe)
(511.01)
Sonstige Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII)
(511.01.02)